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AKTUELLES

Kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige

22.01.2021 Aktuelles
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung vom 20.01.2021

21.01.2021 Aktuelles
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Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin vom 19.01.2021

20.01.2021 Aktuelles
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Start Aufruf Regionalbudget 2021

Am 18.01.2021 startet der offizielle Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudget 2021. Der Aufruf und alle notwendigen Unterlagen sind online auf der Homepage der Stadt Grafenwöhr abrufbar unter:

Regionalbudget 2021 der ILE Kooperationsraum VierStädtedreieck – Aufruf vom 18. Januar 2021 – Stadt Grafenwöhr (grafenwoehr.de)?
 
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Stellenausschreibung - Kinderpfleger/in

Die vollständige Sellenausschreibung der Kindertagesstätte Speinshart finden Sie hier.
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung vom 06.01.2021

Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 06.01.2021.
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Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin vom 05.01.2021

07.01.2021 Aktuelles
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Weihnachtsbrief 2020

Den Weihnachtsbrief des 1. Bürgermeister Albert Nickl finden Sie hier.
 
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung vom 14.12.2020

Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14.12.2020.

 
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Verbesserte Überbrückungshilfe III

Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen finden Sie hier.
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Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin  mit den Regierungschefs der Länder am 13.12.2020

Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 13.12.2020

Hier finden Sie den Beschluss vom 13.12.2020.
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Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 200 im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

14.12.2020 Aktuelles
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung vom 06.12.2020

Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 06.12.2020.

 
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Bekanntmachung der Sitzung des Gemeinderats am 10.12.2020

03.12.2020 Aktuelles
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Corona-Übersicht

27.11.2020 Aktuelles
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung vom 26.11.2020

Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26.11.2020.
 
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Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 25.11.2020

26.11.2020 Aktuelles
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Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin vom 16.11.2020

17.11.2020 Aktuelles
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Bekanntmachung der Sitzung des Gemeinderats am 12.11.2020

05.11.2020 Aktuelles
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Mal uns deinen Baum

Mal uns deinen Baum

Mitteilung des Kreisjugendrings:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
da unsere Ferienaktion „Pflanz deinen Baum“ leider nicht stattfinden konnte,
 
möchten wir uns trotzdem für unsere Umwelt engagieren.
 
 
Liebe Kinder und Jugendliche schickt uns bis Sonntag, 8. November 2020,
 
ein selbstgemaltes Bild von einem Baum per Mail an: kreisjugendring@neustadt.de.
 
 
Als Dankeschön erhält jede/r eine süße, vorweihnachtliche Überraschung.
 
 
Aber das ist noch nicht alles!
 
 
Wir pflanzen im Frühjahr 2021 für jedes eingesandte Bild in Zusammenarbeit mit dem Naturpark
 
Nördlicher Oberpfälzer Wald einen kleinen Baum im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab.
 
 
Wir freuen uns jetzt schon auf Eure tollen Bilder!
 
 
Den Infoflyer und die Teilnahmeerklärung findet ihr unter
 
https://www.kjr-neustadt.de/default.asp?SID=N49LN49X
 
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Außerordentliche Wirtschaftshilfen

Hier schon einmal die wichtigsten Punkte im Überblick:
 
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffen sind, werden zeitnah geklärt.
  • Staatliche Leistung ist eine einmalige Kostenpauschale, errechnet aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz. Der Bezugsrahmen hierfür ist der Vorjahresmonat November 2019; bei Unternehmen, die nach dem 30. November 2019 gegründet worden sind und ihren Geschäftsbetrieb danach aufgenommen haben, ist der Bezugsrahmen der Vormonat Oktober 2020. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz zugrunde legen. Die Kostenpauschale wird für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Damit sollen detaillierte Nachweise überflüssig gemacht werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Eine anderweitig beantragte oder gewährte staatliche Unterstützung für den Zeitraum (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe etc.) wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Der Erstattungsbetrag wird auf eventuelle spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den fraglichen Zeitraum angerechnet, wobei eine Günstigerprüfung stattfindet.
  • Die Auszahlung soll nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Bezieherinnen und Bezieher von Überbrückungshilfe können die Pauschale als zusätzliche Kostenkategorie im Rahmen ihres Antrags erhalten. Durch die pauschalierte Auszahlung fallen kaum (zusätzlich) Kosten für den prüfenden Dritten (z. B. Steuerberaterin bzw. Steuerberater) an. Da die Umsetzung der Einzelheiten einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.
  • Unter der Voraussetzung, dass der Umsatzbezug im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe als pauschalierte Fixkostenerstattung im Sinne des neuen Temporary Frameworks anzusehen ist, kann eine eigene beihilferechtliche Genehmigung aufgrund der erwarteten Genehmigung der Überbrückungshilfe II auf Basis der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 entfallen.
  • Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben.

Der KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst. Die maximale Kredithöhe beträgt 300.000 Euro, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz.

Da bereits die bisherigen Maßnahmen dazu führen, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft z.B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.
 
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Coronavirus News-Update vom 02.11.2020

Meldung vom 02.11.2020 Aufgrund bundesweit steigender Infektionszahlen gelten ab dem 02.11.2020 weitreichende Beschränkungen. Mit Bekanntgabe der achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungsverbote und neue Vorschriften für Wirtschaft und Gastronomie.

Die aktuelle, achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.

Ab Montag, den 02.11.2020 gelten damit folgende Beschränkungen:

a) Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen. Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel.

b) Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

c) Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.

d) Geschlossen werden: Messen, Kongresse, Tagungen.

e) Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

f) Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).

g) Geschlossen werden: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

h) Geschlossen werden: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fußpflege) bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

i) Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je 10 m2 Verkaufsfläche aufhalten.

j) Schulen und Kindergärten bleiben offen.

k) Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.

Es gelten außerdem landesweit auch die bereits jetzt für Gebiete mit einer Inzidenz größer 50 geltenden Maßnahmen wie insbesondere die Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz, das ab 22 Uhr geltende Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen oder das ebenfalls ab 22 Uhr geltende Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch Lieferdienste.
 
 
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Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 28.10.2020

Den Beschluss finden Sie hier.
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung vom 29.10.2020

Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29.10.2020.
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Gemeinsame Erklärung zur Corona-Pandemie

Die gemeinsame Erklärung finden Sie hier.
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Rathaus Eschenbach i.d.OPf. geschlossen

Das Rathaus in Eschenbach i.d.OPf. bleibt im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es gibt keine Öffnungszeiten.
Wir bitten um Verständnis, dass der Parteiverkehr im Rathaus, Marienplatz 42 und Nebengebäude, Karlsplatz 3 bis auf Weiteres eingeschränkt wird. Persönliche Vorsprachen sind nur noch in dringenden Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bürger werden gebeten, ihre Angelegenheiten nach Möglichkeit per Post oder E-Mail zu erledigen. Sofern dies nicht möglich erscheint, kann mit den Sachbearbeitern selbstverständlich auch telefonisch Kontakt aufgenommen werden.
 
Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen mit dem Coronavirus.
 
 
So erreichen Sie uns:
Telefon: 09645/9200-0
E-Mail: poststelle@eschenbach-opf.de 
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Allerheiligen - Kein gemeinsamer Gräbergang möglich

Aufgrund der hohen Infektionszahlen im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab ist kein gemeinsamer Gräbergang an Allerheiligen möglich.

Die Pressemitteilung des Landratsamtes finden Sie hier.
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Neue Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus

Die Staatsregierung hat einen neuen Weg für die Umsetzung der Vorschriften gewählt, eine Allgemeinverfügung durch das Landratsamt ist für die in § 25 a der 7. BayIfSMV genannten Maßnahmen nicht notwendig. Die Maßnahmen gelten automatisch am nächsten Tag, wenn das Gesundheitsministerium im Internet eine Region als Risikogebiet in der entsprechenden Stufe ausweist. (siehe hier)

Wir haben einen aktuellen Inzidenzwert über 100.
Damit gelten die Regelungen "Dunkelrot" der Corona-Ampel der Bayerischen Corona-Strategie.

Weitere Infos finden Sie hier.
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung vom 15.10.2020

Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung vom 15.10.2020

Hier finden Sie den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15.10.2020.
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Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 14.10.2020

15.10.2020 Aktuelles
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Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz - Allgemeinverfügung Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

15.10.2020 Aktuelles
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung 22.09.2020

24.09.2020 Aktuelles
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Crashkurs Kindernotfälle für Großeltern am 14.11.2020 im Kloster Speinshart - Malteser Hilfsdienst e.V.

09.09.2020 Aktuelles
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Online-Umfrage für das neue Leitbild der Tourismusgemeinschaft Oberpfälzer Wald

24.08.2020 Aktuelles
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Bekanntmachung der Sitzung des Gemeinderats am 20.08.2020

12.08.2020 Aktuelles
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Ministerrat beschließt Bayerische Corona-Strategie

22.07.2020 Aktuelles
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KoKi bietet Information und Vermittlung von "Frühen Hilfen"

22.07.2020 Aktuelles
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung 14.07.2020

16.07.2020 Aktuelles
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Ministerrat beschließt Lockerungen: Pressemitteilung

08.07.2020 Aktuelles
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Bekanntmachung der Sitzung des Gemeinderats am 09.07.2020

03.07.2020 Aktuelles
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung

17.06.2020 Aktuelles
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Bekanntmachung der Sitzung des Gemeinderats am 18.06.2020

10.06.2020 Aktuelles
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Häufig gestellte Fragen

29.05.2020 Aktuelles
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Pressemitteilung des Bayerischen Kabinetts

27.05.2020 Aktuelles
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Schrittweise Lockerungen der Maßnahmen in der Corona-Pandemie

13.05.2020 Aktuelles
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NEW-Perspektiven - neue Webseite zum Corona-Virus

07.05.2020 Aktuelles
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Schrittweise Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie

06.05.2020 Aktuelles
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilungen aus der Kabinettssitzung

05.05.2020 Aktuelles
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TOP
Verschiebung Feuerwehrfest "VOLL MAI DING"

Verschiebung Feuerwehrfest "VOLL MAI DING"

04.05.2020 Aktuelles
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Absage 875-jähriges Jubiläum Klosterdorfgemeinde Speinshart

29.04.2020 Aktuelles
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Bayerisches Kabinett beschließt Neuerungen

29.04.2020 Aktuelles
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Gemeinsam die Energiewende voranbringen!

27.04.2020 Aktuelles
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Ergebnisse des Koalitionsausschusses

24.04.2020 Aktuelles
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Ausgabe von Masken

23.04.2020 Aktuelles
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Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

23.04.2020 Aktuelles
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Kauf Daham - eine Initiative für das VierStädtedreieck

Die Gemeinde Speinshart unterstützt die Initiative "Kauf Daham" im VierStädtedreieck.

Das bleibt unter uns: Beste Produkte, auf die wir während der Corona-Krise nicht verzichten wollen und müssen.
Direkt aus dem Vierstädtedreieck

Den Link zur Homepage www.kauf-daham.de finden Sie hier.
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Bekanntmachung der Sitzung des Gemeinderats am 23.04.2020

Die Bekanntmachung für die Sitzung am 23.04.2020 finden Sie hier.

 
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Übersicht Hilfemaßnahmen

17.04.2020 Aktuelles
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Bayerische Staatskanzlei: Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung

16.04.2020 Aktuelles
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FAQ zum Crorona-Virus bezüglich der Steuern

09.04.2020 Aktuelles
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Übersichten Hilfemaßnahmen

09.04.2020 Aktuelles
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Behelfs-Mund-Nasen-Schutz für Eigengebrauch selber nähen

01.04.2020 Aktuelles
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Weitere Informationen zum Corona-Virus

31.03.2020 Aktuelles
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Coronavirus - Hilfen für Unternehmen und Sicherung von Arbeitsplätzen

31.03.2020 Aktuelles
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Aufruf: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bittet um Mithilfe

25.03.2020 Aktuelles
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FAQ zur Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona- Pandemie

23.03.2020 Aktuelles
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Corona, Anordnungen, Mitteilungen, Ansprechpartner, Förderung und Bürgertelefon

Die Gemeinde Speinshart verweist auf die ständig aktualisierten Informationen auf der Hompage des Landkreises Neustadt a.d.W. (www.neustadt.de).

Per Link kann diese Infoquelle auch über die Hompage der Gemeinde Speinshart (www.speinshart.de) erreicht werden.

Zudem unterstützt die Gemeinde die Aktion „Einkäufe und Besorgungen“ der Seniorengemeinschaft GeHiH für ältere und durch Krankheiten eingeschränkte Menschen zu erledigen.

Sofern Bürger aus der Gemeinde Speinshart diese Hilfe mit in Anspruch nehmen möchten, bitte bei der Geschäftsstelle von GeHiH in ESB unter der Tel. Nr. 09645/9178213 oder 09645/8303 anrufen.

Wenn notwendig, wird die Gemeinde Speinshart dafür auch ehrenamtliche Helfer mit zur Verfügung stellen. Sofern sich dabei jemand als freiwilliger Helfer einbringen will, bitte bei der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Speinshart, Frau Gabi Müller, Tel. 09645/1713 oder bei Bürgermeister Albert Nickl, Tel. 0170/3228669 melden.
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Spiel- und Sportplätze gesperrt

17.03.2020 Aktuelles
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Rathaus Eschenbach i.d.OPf. geschlossen

17.03.2020 Aktuelles
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Ergebnisse Kommunalwahl 2020

Ergebnisse Kommunalwahl 2020

Die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl finden Sie hier.

Die Ergebnisse der Gemeinderatswahl finden Sie hier:
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Betreuungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtung

Grundsätzlich wird es von Montag, den 16. März 2020, bis Samstag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte geben.

Weitere Informationen finden Sie hier.
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Allgemeinverfügung zum Coronavirus

Zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus verschärft das bayerische Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Kultus- und dem Familienministerium die Quarantäne-Regeln für Schulen und Kindertagesstätten.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Eine Elterninformation für Kindertagesstätten finden Sie hier.

Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger hat unter anderem das LGL eine Hotline eingerichtet, die täglich besetzt ist. Bereits seit Ende Januar können unter der Telefonnummer 09131/6808-5101 Fragen gestellt werden.
 
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Annahme Grüngut

Ab Samstag, 28. März 2020 kann wieder jeden zweiten Samstag Grüngut von 10 bis 12 Uhr - in der Kalenderwoche mit ungerader Wochenzahl - (gleich wie die Abholung der Restmülltonnen) in den Container eingeworfen werden.

 
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Bekanntmachung der Sitzung des Gemeinderats am 12.03.2020

Die Bekanntmachung für die Sitzung am 12.03.2020 finden Sie hier.

 
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Interaktiver Probestimmzettel

Hier finden Sie einen interaktiven Probestimmzettel für die Gemeinderatswahl. Dieser Stimmzettel hat keinen Einfluss auf die stattfindende Wahl und dient lediglich zur Information.

 
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Förderprogramm 2020 der ILE Kooperationsraum VierStädtedreieck für Kleinprojekte

Mit dem Regionalbudget fördern das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 
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Online-Briefwahlbeantragung

Über das Bürgerserviceportal können Sie die Briefwahlunterlagen online beantragen. Alle notwendigen Unterlagen werden Ihnen dann per Post übermittelt.

Den Link zum Bürgerserviceportal finden Sie hier.

 
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Mikrozensus 2020

Auch im Jahr 2020 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet bei einem Prozent der Bevölkerung wieder der Mikrozensus durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.

 
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BAXI im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

BAXI im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Am Samstag, den 01.02.2020 war es soweit: Die Rufbusse, genannt BAXI, gingen an den Start.

Seitdem können alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis unter der Nummer 09602/6379797 den Rufbus anfordern.

Weitere Informationen, als auch die Linienpläne können unter http://www.new-baxi.de abgerufen werden.



 
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Wir haben Grund zum Feiern!

Wir haben Grund zum Feiern!

In diesem Jahr können wir auf 875 Jahre Kloster- und Klosterdorf Speinshart zurückblicken. Am Festwochenende vom 17.07. bis 19.07.2020 wollen wir dieses Jubiläum kräfig feiern. Die Planungen und Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren, damit wir euch bald ein ordentliches Festprogramm vorstellen können. Hier das vorläufige Programm:

Freitag, 17.07.2020
Stimmungsabend mit der Partyband "FRONTAL":
Samstag und Sonntag, 18.07-19.07.2020
Der historische Klosterhof und Teile des prachtvollen Klosters öffnen die Tore. Besichtigen Sie die erfolgreich sanierten Gebäude im Klosterdorf Speinshart. In einem einmaligen Stationenfest können Sie Speinshart im Wandel der Zeit erleben.


 
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125-jähriges Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Speinshart vom 28.05-31.05.2020

125-jähriges Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Speinshart vom 28.05-31.05.2020

"VOLL MAI DING - WIEDER RICHTIG FEUER" lautet das Motto unserer Freiwilligen Feuerwehr Speinshart für das bevorstehende 125-jährige Jubiläum.

Am Pfingstwochenende wollen die Floriansjünger wieder tausende Menschen nach Speinshart locken, das genaue Festprogramm findet Ihr unter folgendem Link:

http://www.feuerwehr-speinshart.de
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ANSCHRIFT

Gemeinde Speinshart
Gereon-Motyka-Siedlung 7
92676 Speinshart

PARTEIVERKEHR

bei der Verwaltungsgemeinschaft

Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00 - 16:00 Uhr
 
09645 / 9200-0
09645 / 9200-58
poststelle@eschenbach-opf.de
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