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AKTUELLES

Bekanntmachungen für die Sitzungen im Bereich der Gemeinde Speinshart

Die Bekanntmachungen für die Gemeinderatssitzungen der Gemeinde Speinshart, der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf., des Schulverbandes am Rauhen Kulm sowie der Verbandssitzungen des Wasserzweckverbandes Seitenthaler Gruppe finden Sie hier.
mehr...

Problemmüllsammlung 30.04.2025

Infos zur Problemmüllsammlung am 30.04.2025 in speinshart erhalten Sie hier.
mehr...

Stellenausschreibung Verwaltungskraft Musikschule

Die Stellenausschreibung für eine Verwaltungskraft im Musikschulsekretariat finden Sie hier.
mehr...


Archiv


IMPRESSUM


Herausgeber:

Gemeinde Speinshart
vertreten durch den
1. Bürgermeister Albert Nickl
Weinleite 14, 92676 Speinshart

Telefon: 09645/8118
od. 0170-3228669


Nutzungsbedingungen:

Texte, Bilder, Grafiken sowie die Gestaltung dieser Internetseiten können dem Urheberrecht unterliegen.
Nicht urheberrechtlich geschützt sind nach § 5 des Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen und
andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, dass die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 UrhG entsprechend anzuwenden sind.Als Privatperson dürfen Sie urheberrechtlich geschütztes Material zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Rahmen des § 53 UrhG verwenden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials dieser Seiten oder Teilen davon in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Diese Einwilligung erteilen auf Anfrage die für den Inhalt Verantwortlichen. Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden sind mit Quellenangabe allgemein gestattet.
 
Weiterhin können Texte, Bilder, Grafiken und sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Auch über das Bestehen möglicher Rechte Dritter geben Ihnen die für den Inhalt Verantwortlichen nähere Auskünfte.


Zugangseröffnung:

Die Gemeinde Speinshart bzw. Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Gemeinde Speinshart bzw. Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite (www.speinshart.de) und die im Schriftverkehr der Gemeinde Speinshart bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. publizierten E-Mail-Adressen. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot ggf. weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Möchten Sie E-Mails mit Datenanhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

Adobe (*.pdf),
Rich Text Format (*.rtf),
Microsoft Word (*.docx),
Microsoft Excel (*.xlsx),
Textdokument (*.txt),
Bilddatei (*.jpg),
Bilddatei (*.gif),
Bilddatei(*.tif)
Bilddatei (*.bmp)

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden

Ein durch Verschlüsselung der E-Mail sicherer Übertragungsweg wird zurzeit nicht angeboten.
Leider kann die Gemeinde Speinshart bzw. Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszu­weichen.
E-Mails inkl. Anhängen werden nur bis zu einer Größe von 20 Megabytes angenommen.
Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Speinshart bzw. Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Speinshart bzw. Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.
Art. 3a BayVwVfG – Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvor­schrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmen­bedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeig­neten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.

Fax: 09645/920058



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BILD-PUNKTE Werbeagentur
Hofstraße 5
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Telefon +49 (0) 91 54/91 41 11-4 
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ANSCHRIFT

Gemeinde Speinshart
Gereon-Motyka-Siedlung 7
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PARTEIVERKEHR

bei der Verwaltungsgemeinschaft

Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00 - 16:00 Uhr
 
09645 / 9200-0
09645 / 9200-58
poststelle@eschenbach-opf.de
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