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AKTUELLES

Rassau und Ottinger in Speinshart - Kerle auf Kur

Rassau und Ottinger in Speinshart - Kerle auf Kur


 
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Stellenausschreibung - Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf.

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie hier.

Die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren gem. Art. 13 Abs. 1 DSGVO finden Sie hier.
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Jugendschöffen gesucht: Bewerbung bis 27. Februar 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt.
 
Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet.
Auch aus Speinshart werden Personen gesucht, die sich für diese Aufgabe interessieren. Die Vorschläge werden durch die Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach gesammelt und an das Landratsamt weitergegeben.
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste trifft der dortige Jugendhilfeausschuss. Er leitet diese dann an das Amtsgericht weiter.
Dort wählt letztendlich der Schöffenwahlausschuss dann die erforderliche Zahl der Jugendschöffen.
 
Die Aufgabe der Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter zu unterstützen. Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz, Sinn für Gerechtigkeit und Empathiefähigkeit verfügen. Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen, anders zu beurteilen sind als Erwachsene. Bei Jugendlichen ist der Reifungsprozess der Persönlichkeit noch nicht abgeschlossen – daher fehlt ihnen häufig die notwendige Einsicht in die Konsequenzen ihrer Handlungen.
 
Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in großem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Die Bewerber sollen am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet und sollen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
 
Weitere Informationen liefert Ihnen die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter dem Link
Schöffen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)

 
 
Personen, die an dem Amt des Jugendschöffen interessiert sind, können sich zur Eintragung in die Vorschlagsliste bis zum 27. Februar 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. melden.
 
Ihre Vorschläge geben Sie bitte schriftlich oder persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach, Frau Heike Biersack, Zimmernr.10, Marienplatz 42, 92676 Eschenbach ab.
 
Bitte verwenden Sie den mit diesem Beitrag bereitgestellten Bewerbungsbogen.
Wir benötigen darin zur Person folgende Angaben:
 
Familienname, ggfs. Geburtsname,
Vorname,
Geburtsdatum und Geburtsort,
Beruf,
Adresse mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort,
und ggf. frühere Schöffentätigkeiten.

 
Auf Seite 2 des Bewerbungsbogens sind noch eine Reihe von Erklärungen abzugeben. Vergessen Sie bitte vor der Rückgabe an die Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach nicht, den Bewerbungsbogen eigenhändig zu unterschreiben.
 
Den Bewerbungsbogen finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:
PDF-Datei
 
Hier sehen Sie die Bekanntmachung der Gemeinde Speinshart.
Bekanntmachung
 
Gemeinde Speinshart
Albert Nickl
Erster Bürgermeister
 

 
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Archiv


IMPRESSUM


Herausgeber:

Gemeinde Speinshart
vertreten durch den
1. Bürgermeister Albert Nickl
Weinleite 14, 92676 Speinshart

Telefon: 09645/8118
od. 0170-3228669


Nutzungsbedingungen:

Texte, Bilder, Grafiken sowie die Gestaltung dieser Internetseiten können dem Urheberrecht unterliegen.
Nicht urheberrechtlich geschützt sind nach § 5 des Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen und
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Die Gemeinde Speinshart bzw. Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Gemeinde Speinshart bzw. Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite (www.speinshart.de) und die im Schriftverkehr der Gemeinde Speinshart bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. publizierten E-Mail-Adressen. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot ggf. weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Möchten Sie E-Mails mit Datenanhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

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Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden

Ein durch Verschlüsselung der E-Mail sicherer Übertragungsweg wird zurzeit nicht angeboten.
Leider kann die Gemeinde Speinshart bzw. Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszu­weichen.
E-Mails inkl. Anhängen werden nur bis zu einer Größe von 20 Megabytes angenommen.
Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Speinshart bzw. Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Speinshart bzw. Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf. und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.
Art. 3a BayVwVfG – Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvor­schrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmen­bedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeig­neten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.

Fax: 09645/920058



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